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Keine Anschnallpflicht für Rollifahrer (Allgemeines)

naseweis ⌂, in meinem Paradies, (vor 3438 Tagen)

Ganz frisch von Rolling Planet:

Keine Anschnallpflicht für Rollifahrer
Behinderte müssen sich in ihrem Rollstuhl nicht anschnallen, wenn sie auf einem Gehweg unterwegs sind. Deshalb kann ihnen auch bei einem Unfall nicht das Schmerzensgeld wegen „Mitverschuldens“ gekürzt werden. So das Karlsruher Bundesverfassungsgericht in einem Urteil (AZ: 1 BvR 742/16). MDR Aktuell

PS: Wie das bei Rollatoren, Gehstöcken :heelsr: und z.b. Handbikes :handbike: ausschaut, war nicht Gegenstand der Verhandlung :gun:

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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

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Keine Anschnallpflicht für Rollifahrer

Herbie, (vor 3436 Tagen) @ naseweis

Hallo naseweis,

gestern war ich am Abend ein bisschen mit dem Rolli unterwegs.

Schon tagsüber muss man als Rollifahrer gegenüber Fussgängern, Radfahrern und Autofahrern sehr zuvorkommend und vorausdenkend mit seinem Rolli fahren.

Sobald es dunkel wird und man mit Licht fahren muss, sollte man selbst mit einem Strassenrolli runter von der Strasse und nur noch Gehwege / Radwege benutzen.

Auch ein Sicherheitsgurt würde nicht mehr helfen, wenn so ein genervter und gestresster Autofahrer auch noch bei Dunkelheit auf die läßtigen Rollstuhlfahrer achten muss und deshalb das Rolli-Sackgesicht mal kurz von der Strasse räumt.

Gleiches gilt für die Tour de France Fahrer, die nach dunkelwerden auf den Radwegen ihre Trainingsrunden fahren und alles geben.

Gruss
Herbie

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