Keine Anschnallpflicht für Rollifahrer (Allgemeines)
Ganz frisch von Rolling Planet:
Keine Anschnallpflicht für Rollifahrer
Behinderte müssen sich in ihrem Rollstuhl nicht anschnallen, wenn sie auf einem Gehweg unterwegs sind. Deshalb kann ihnen auch bei einem Unfall nicht das Schmerzensgeld wegen „Mitverschuldens“ gekürzt werden. So das Karlsruher Bundesverfassungsgericht in einem Urteil (AZ: 1 BvR 742/16). MDR Aktuell
PS: Wie das bei Rollatoren, Gehstöcken
und z.b. Handbikes
ausschaut, war nicht Gegenstand der Verhandlung 
--
das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)
Sisyphos hatte es auch nicht leicht