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Barrierefrei: Hilfsmittel (Allgemeines)

naseweis ⌂, in meinem Paradies, (vor 3394 Tagen)

Sanitätshäuser dürfen Kassenpatienten die Zuzahlung erlassen

Blutzuckertests, Hörgeräte, Inkontinenzhilfen: Wer ein Kassenrezept einlöst, muss einen gewissen Betrag selbst bezahlen. Ein Urteil könnte Produkte billiger machen.

Krankenversicherte dürfen auf Preisnachlässe bei medizinischen Hilfsmitteln wie Schuheinlagen, Blutzuckertests oder Hörgeräten hoffen. Ein Grundsatz-Urteil erlaubt es den Händlern solcher Produkte, ihren Kunden die Zuzahlung an die gesetzliche Krankenkasse zu erlassen. Zwar seien die Versicherten prinzipiell zur Selbstbeteiligung verpflichtet, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Dem Händler stehe es aber frei, von der Einziehung des fälligen Betrags auf eigene Kosten abzusehen. (Az. I ZR 143/15)

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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

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