Cannabis, Krankenkassen NUB und CBDöl (Therapien)
Präparate, die lediglich CBD enthalten, unterliegen zwar nicht der BtM-Verordnung, sind allerdings seit zwei Jahren verschreibungspflichtig. »Verschiedene Cannabidiol-Öle und -Cremes verbreiten sich trotzdem wie Wildwuchs«, berichtete Ude. CBD sei aufgrund der fehlenden halluzinogenen Wirkung eine hochinteressante Substanz, weitere Forschungen seien notwendig.
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