Recht und Unrecht, Schuld und Sühne?! (Straßencafé)

stefan ⌂, Berlin, (vor 1983 Tagen) @ tournesol


Als Platzanweiser hast du vor Gericht den Mund zu halten. Du bist nur befugt, nach Aufforderung durch das hohe Gericht die Zeugen in den Gerichtssaal zu bitten.

Falls die sechs Hauptverantwortlichen und der Anstifter wider erwarten doch verurteilt werden sollten, gegebenenfalls darf der Platzanweiser jene bei entsprechender Verurteilung auch zum Schafott führen, finde ich.

Dabei sind Schmähgesänge und Schadenfreude traditionell nicht unüblich ...

Eintrag gesperrt
3207 Views

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion