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Ein-nicht ausge-oder gar ver-blendet: (Allgemeines)

UWE, Freitag, 31.12.2021, 11:12 (vor 846 Tagen) @ fRAUb

Ich wollte nur mitteilen, dass man, wenn man der Einstellung ist, dass man im Notfall lieber sterben als beatmet werden möchte, im Notfall nicht den Arzt rufen sollte, da man sonst unter Umständen Gefahr läuft im Krankenhaus beatmet zu werden. Auch mit Patientenverfügung. Das müssen dann die Angehörigen entscheiden und die sind dann meist in einer Ausnahmesituation.
Ich habe das bereits mehrfach bei Verwandten erlebt.
Das war alles. Im übrigen lag ich bereits im koma und bin auch schon beatmet worden und danach noch 3 Jahre weiter gelaufen.

Ich sehe es anders als du.

In diesem Sinne.

Ich klinke mich da nochmal abschließend ein.
- Wenn man seine Patientenverfügung präzise formuliert (mit fachlichem Rat) und diese JEDES JAHR neu unterschreibt, dann kommt im Fall des Falles KEINER der Angehörigen in eine Ausnahmesituation.

Kann man alles genau planen.

So long Uwe

--
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
Denn Jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
– René Descartes


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