auf den Punkt (Allgemeines)

fRAUb, Freitag, 31.12.2021, 12:18 (vor 840 Tagen) @ naseweis

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Ich klinke mich da nochmal abschließend ein.

_> - Wenn man seine Patientenverfügung präzise formuliert (mit fachlichem Rat) und diese JEDES JAHR neu unterschreibt, dann kommt im Fall des Falles KEINER der Angehörigen in eine Ausnahmesituation.

-> Kann man alles genau planen.


So long Uwe


ja Uwe,
du schreibst das ganz richtig!

Lt. Berichten aus dem klinischen Ethikkommitee sind ungeklärte Fälle (Über??-Lebenswünsche) oder uralte Verfügungen die grösste Problematik

Mag sein. Mag auch sein, dass sich der Zustand des Patienten Ad-hoc verschlechterte und man schnell handeln musste.

Das kann jedem passieren. Und dann bleibt wenig Zeit nachzufragen... Und so geht das eben seinen Gang.

Ich habe keine Patientenverfügung und bin froh drum und : mit der richtigen Nachbehandlung kann man vueles wieder hinkriegen.
Wenn das nicht vollumfänglich erfolgt, muss man halt hocken bleiben.

Ich bin diesbezüglich jedoch für meinen Fall immer noch optimistisch.

Immerhin, das ist mir geblieben!


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