MS: Neue Urteile zum Merkzeichen aG (SBA) (Allgemeines)

Karo, Donnerstag, 30.03.2023, 08:15 (vor 394 Tagen) @ naseweis

Im zweiten Fall betonten die Richter den Aspekt der Teilhabe noch deutlicher: Der Kläger konnte aufgrund einer globalen Entwicklungsstörung nur in vertrauten Situationen im schulischen oder häuslichen Bereich frei gehen, nicht jedoch in unbekannter Umgebung. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass dem Kläger das Merkzeichen aG zusteht. Der Sinn und Zweck des Schwerbehindertenrechts ziele auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft ab. Das Aufsuchen veränderlicher und vollkommen unbekannter Einrichtungen des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens sei davon umfasst. Die Gehfähigkeit ausschließlich in einer vertrauten Umgebung steht der Zuerkennung des Merkzeichens aG nicht entgegen.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-merkzeichen-ag-aussergewoehnliche-gehbehinderung-...

Im zweiten Fall ging es um einen 14-jährigen Schüler mit eher geringen motorisch bedingten Mobilitätseinschränkungen, der sich aber aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung außerhalb vertrauter Räume wie häusliche Wohnung und Schule nur wenige Schritte sicher bewegen konnte.

Klägerin war die Mutter, die mit ihrem Sohn viel im Auto unterwegs ist und deswegen zwingend auf einen Behindertenparkplatz angewiesen ist. Das entsprechende Merkzeichen wurde ihnen nun zuerkannt.

Anwaltlichen Beistand erhielten die Kläger, also Mutter und Sohn, übrigens vom VdK, der Fall wurde in der letzten Mitgliederzeitung publiziert und natürlich auch online.

"Die Bundesrechtsabteilung des Sozialverbands VdK hat für einen 14-jährigen Jungen das Merkzeichen „außergewöhnliche Gehbehinderung“ (aG) erstritten. Das Landesversorgungsamt in Baden-Württemberg war bis vor das Bundessozialgericht (BSG) gezogen, um den Anspruch des schwerbehinderten Jungen abzuwehren (Aktenzeichen B 9 SB 8/21 R)"

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/so_hilft_der_vdk/86505/wegweisendes...


Ein sehr kluges Urteil, ich freue mich für die Betroffenen.

:-)

Und ich frage mich verwundert, wie man als Landesversorgungsamt darauf kommt, einen solchen Anspruch abzuwehren?


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