Alber E-Pilot (Allgemeines)

kirstenna @, Donnerstag, 06.04.2023, 19:52 (vor 357 Tagen) @ agno

Ja, geht mir auch so Agno.

Ich bin aus dem VDK ausgetreten, war nur mal ein Jahr Mitglied.

Ich habe noch einmal den Vordruck, den ich innerhalb einer Woche abgeben soll, ausgedruckt und ausgefüllt, gelesen.

Klingt so, das man heraus liest, dass es Konsequenzen für die nächsten Anträge gibt, sollte man den Widerspruch bestehen lassen.

Wenn man nichts tut und der Antrag weitergereicht wird, erhält man so ein ok für das Sozialgericht.

Vielleicht lasse ich es mal darauf ankommen.

Hier das Original:

Widerspruch vom 14. Januar 2023 füllen und Unterschrift nicht vergessen.
Wichtige Hinweise
Wenn Sie den Widerspruch zurücknehmen, wirkt sich das nicht auf zukünftige Anträge aus.
Halten Sie den Widerspruch aufrecht? Dann bekommen Sie einen Widerspruchsbescheid, wenn der Widerspruchsausschuss unsere Entscheidung
bestätigt. Der Bescheid ist die Voraussetzung für ein mögliches Sozialgerichtsverfahren.
Mehr Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie unter tk.de,
Suchnummer 2034076.
Angaben zum Widerspruch
Ich ziehe den Widerspruch vom 14. Januar 2023 zurück.
Ich habe die Hinweise der TK gelesen und möchte meinen Widerspruch vom
14. Januar 2023 aufrechterhalt


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