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Urteil zur Barrierefreiheit (Allgemeines)

naseweis ⌂, in meinem Paradies, Samstag, 10. Februar 2024, 00:20 (vor 248 Tagen)

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Eigentümer dürfen gegen Willen der Gemeinschaft umbauen


Die Eigentümerschaft eines Hauses in München lehnte einen Außenaufzug im Innenhof des denkmalgeschützten Ensembles ab, den zwei Eigentümer im dritten und vierten Obergeschoss des Hinterhauses auf eigene Kosten errichten lassen wollten.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wohnungseigentümer dürfen Maßnahmen für eine Barrierefreiheit auch dann durchsetzen, wenn die anderen Eigentümer im Haus dagegen sind.

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bgh-urteil-barrierefreiheit-eigentuemergemeinsch...

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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht


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