Verhinderungspflege (Allgemeines)
Gemeinsames Budget: Ab dem 1. Juli 2025 wird die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Budget von bis zu 3.539 Euro zusammengelegt, um die Leistungen flexibler nutzen zu können.
Professionelle Pflege: Bei einem professionellen Pflegedienst können die gesamten Kosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag übernommen werden.
Pflege durch nahe Angehörige: Übernimmt ein Verwandter bis zum zweiten Grad oder eine im selben Haushalt lebende Person die Pflege, wird der Betrag auf das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes erhöht (ab 1. Juli 2025). Zusätzlich können nachweisbare Kosten wie Fahrtkosten oder ein Verdienstausfall erstattet werden.
Flexible Nutzung: Die Leistung kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden.
Stundenweise: Bei weniger als acht Stunden pro Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
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Habe ich das richtig verstanden, das mein Pflegegradgeld nicht gekürzt wird, wenn ich jetzt bei der Pflegekasse einen Antrag stelle (auf sechs Wochen Verhinderungspflege für 1.600 Euro)?
Für meine Helferin (einer Einrichtung) der wöchentlichen Hilfestunde könnte ich dann die Stunde ausweiten.
Schreibt mal, ob das so korrekt ist.