Alkohol am Rollstuhl (Allgemeines)
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Ein Fall aus Vorarlberg sorgt für Diskussion: Ein Rollstuhlfahrer, der vor drei Jahren betrunken einen Alkotest verweigerte, musste dafür 1.600 Euro Strafe zahlen und zog erfolglos bis zum Höchstgericht. Der Verwaltungsgerichtshof entschied: Sein Elektro-Rollstuhl, der bis zu 15 km/h schnell fährt, gilt als Fahrzeug im Sinne der StVO. Das Land Vorarlberg fordert nun vom Bund klare gesetzliche Regelungen, welche Rollstühle und Seniorenmobile als Fahrzeuge gelten und wo sie fahren dürfen. Ziel ist mehr Rechtssicherheit für Betroffene und Behörden.
Quelle: ORF
https://vorarlberg.orf.at/stories/3332086/
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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)
Sisyphos hatte es auch nicht leicht