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Antwort der Bundesregierung (Allgemeines)

naseweis ⌂ @, in meinem Paradies, Samstag, 21.04.2018, 16:01 (vor 2194 Tagen)

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In ihrer in der vergangenen Woche veröffentlichten Antwort auf die AfD-Anfrage teilte die Bundesregierung mit, dass die Zahl der schwerbehinderten Bundesbürger von 6,71 Millionen im Jahr 2001 auf 7,61 Millionen im Jahr 2015 angestiegen sei.

Danach ist vor allem die Anzahl von älteren Menschen mit einer Schwerbehinderung stark gewachsen.

Der Anteil der "angeborenen Behinderungen" ging zwischen 2011 und 2015 von 4,1 auf 3,8 Prozent zurück.

"Die relative Bedeutung der angeborenen Behinderungen als Behinderungs-Ursache ist bereits seit längerem rückläufig", hieß es in der Antwort.

Bei mehr als 94 Prozent der schwerbehinderten Menschen handele es sich um Deutsche. Die übrigen schwerbehinderten Menschen hätten einen Migrationshintergrund.

Die ganze Antwort der Bundesregierung hier (pdf)

--
das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

Antwort der Bundesregierung

Tiff-Ahn, Samstag, 21.04.2018, 22:09 (vor 2194 Tagen) @ naseweis

Krass, dass darauf überhaupt geantwortet wurde - und dass es so detailierte Zahlen darüber gibt. *Grusel*

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Antwort der Bundesregierung

naseweis ⌂ @, in meinem Paradies, Sonntag, 22.04.2018, 16:43 (vor 2193 Tagen) @ Tiff-Ahn

Krass, dass darauf überhaupt geantwortet wurde -

das liegt an der Demokratie ;-)

und dass es so detailierte Zahlen darüber gibt. *Grusel*

Nun, wenn "Schwerbehinderung" durch den Erhalt eines Schwerbehindertenausweises definiert ist, dann sind es für die sogen. "Versorgungsämter" (die mittlerweile auch je nach Bundesland anders heißen können) ein paar Mausklicks und die Antwort ist parat.

Das steht alles in einer gepflegten Datenbank.

Wer keinen Ausweis beantragt hat, ist auch nicht schwerbehindert, egal wie schwer behindert er auch sein mag.

Gibt es eine Dunkelziffer? :kerze:

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Tags:
Schwerbehindertenausweis, SBA

Antwort der Bundesregierung

Faxe @, Sonntag, 22.04.2018, 17:08 (vor 2193 Tagen) @ naseweis

Wer keinen Ausweis beantragt hat, ist auch nicht schwerbehindert, egal wie schwer behindert er auch sein mag.

Falsch, die Feststellung reicht schon. Der blöde Ausweis ist optional.
Mit dem Festelluungsbescheid sind fast alle Nachteilsausgleiche zu erlangen.

--
"Skynet begins to learn at a geometric rate. It becomes self-aware at 2:14 AM, Eastern time, August 29th. "

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Antwort der Bundesregierung

naseweis ⌂ @, in meinem Paradies, Sonntag, 22.04.2018, 17:24 (vor 2193 Tagen) @ Faxe

Wer keinen Ausweis beantragt hat, ist auch nicht schwerbehindert, egal wie schwer behindert er auch sein mag.

Falsch, die Feststellung reicht schon. Der blöde Ausweis ist optional.
Mit dem Festelluungsbescheid sind fast alle Nachteilsausgleiche zu erlangen.

OK,
ich hab vereinfacht.
Ich hab den Feststellungsantrag mit Ausweisbeantragung gleichgesetzt.

Bei uns in Bayern musste aber auch den Ausweis nicht noch extra anfordern, das geht automatisch

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Antwort der Bundesregierung

Faxe @, Sonntag, 22.04.2018, 17:43 (vor 2193 Tagen) @ naseweis

Bei uns in Bayern musste aber auch den Ausweis nicht noch extra anfordern, das geht automatisch

Interessant, haben die Behörden aktuelle Bilder von jedem oder bist du Gefährder? rofl

Nö im Ernst, ohne Bild kein Ausweis hier im Norden.

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Antwort der Bundesregierung

Tiff-Ahn, Montag, 23.04.2018, 07:44 (vor 2193 Tagen) @ naseweis

Krass, dass darauf überhaupt geantwortet wurde -

das liegt an der Demokratie ;-)

Hmmm ... auch wenn die Frage sehr bedenkliche Werte transportiert?

Restedemokratie!

Nun, wenn "Schwerbehinderung" durch den Erhalt eines Schwerbehindertenausweises definiert ist, dann sind es für die sogen. "Versorgungsämter" (die mittlerweile auch je nach Bundesland anders heißen können) ein paar Mausklicks und die Antwort ist parat.

Das steht alles in einer gepflegten Datenbank.

Auch:
"Eine entsprechende Zeitreihe der Schwerbehinderten nach Nationalität ist als Ta-
belle 2 beigefügt."

aber wenigstens das nicht:

"Daten zum Familienstand der Eltern von Kindern mit Behinderungen werden in
der Statistik der Schwerbehinderten nicht erhoben."

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