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Frohe Kunde ? Exoskelett und mehr (Allgemeines)

naseweis ⌂ @, in meinem Paradies, Mittwoch, 27.02.2019, 00:24 (vor 1879 Tagen)

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Ob Rollstühle, Hörgeräte oder Inkontinenzprodukte: Gesetzlich Krankenversicherte sollen ab sofort von einem verbesserten Hilfsmittelangebot profitieren können. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat heute das aktualisierte Hilfsmittelverzeichnis vorgestellt.

aus der Pressemeldung:

Neue und bessere Hilfsmittel, gestärkte Versichertenrechte

Die Überarbeitung des Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis hat zu zahlreichen Verbesserungen geführt. Hier einige Beispiele:

  • Mit dem motorbetriebenen und computergesteuerten Exo-Skelett können Querschnittsgelähmte aufstehen, sich hinsetzen, stehen und gehen.

  • Mechatronische Fußpassteile und Kniegelenke verhelfen Versicherten sicherer zu gehen, senken das Sturzrisiko und erhöhen die Bewegungsmöglichkeiten.

  • Mit myoelektrisch gesteuerten Armprothesen, die mithilfe von elektrischer Energie angetrieben werden und die noch vorhanden Muskelspannungen des Armstumpfes verstärken, können Nutzerinnen und Nutzer besser greifen und Gegenstände halten.

  • Das Eigengewicht von Rollatoren darf 10 Kilogramm nicht mehr überschreiten; damit wird die alltägliche Benutzung leichter. Zu mehr Sicherheit tragen darüber hinaus Ankipphilfen, anatomische Handgriffe sowie allseitige Reflektoren bei.

  • Die Neuregelung bei der Versorgung mit Elektromobilen schreibt vor, dass der individuelle Nutzungsumfang der bzw. des Versicherten zuvor ermittelt wird; so kann etwa berücksichtigt werden, ob das Elektromobil auch im öffentlichen Nahverkehr genutzt werden soll.

Die ganze Pressemeldung gibt's hier zum Nachlesen

" Für die Versicherten bedeute dies höhere Produktqualität sowie Zugang zu Innovationen. Auch bei Beratung, Auswahlhilfe, Einweisung und Service sollen künftig klare Vorgaben gelten, das regelt eine entsprechende neue Dienstleistungsanforderung." schreibt die pharmazeutische Zeitung dazu.

--
das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

Tags:
Hilfsmittelkatalog, Hilfsmittelnummer

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Frohe Kunde ? Exoskelett und mehr

UWE, Mittwoch, 27.02.2019, 23:05 (vor 1878 Tagen) @ naseweis

Ich hänge gerade in dem Antragsprocedere meines leichten, faltbaren E-Rollstuhls mit Joystick-Steuerung.
Die Pflegekasse hat das zur Prüfung an den MDK gegeben, das lässt nichts Gutes hoffen...
Früher haben die sowas selbst entscheiden können.

LG
Uwe

--
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
Denn Jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
– René Descartes

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Pflegekasse - Krankenkasse

naseweis ⌂ @, in meinem Paradies, Mittwoch, 27.02.2019, 23:19 (vor 1878 Tagen) @ UWE

Ich hänge gerade in dem Antragsprocedere meines leichten, faltbaren E-Rollstuhls mit Joystick-Steuerung.
Die Pflegekasse hat das zur Prüfung an den MDK gegeben, das lässt nichts Gutes hoffen...
Früher haben die sowas selbst entscheiden können.

LG
Uwe

Wer zahlt wann?
Wer zahlt was ?

Ich hätte ganz blauäugig gemeint, dass die Pflegekasse nur für Pflege und Pflegebedarf zuständig sei ? :confused:

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während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

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Pflegekasse - Krankenkasse

UWE, Donnerstag, 28.02.2019, 10:45 (vor 1878 Tagen) @ naseweis

Habe mich vertan, Sorry.

Den Antrag für den E-Rollstuhl habe ich bei der Krankenkasse gestellt, die den MDK eingeschaltet haben.

Nur die Pflegehilfsmittel wie Einlagen etc. (ich reiche Aldi-Rechnungen ein) laufen über die Pflegekasse, wenn man Pflegegrad hat.

- Aber auch die Wartungskosten des Treppenlifts laufen über die Pflegekasse, seit ich Pflegegrad haben.
- Ging früher bei der Krankenkasse formlos mit Rechnung, jetzt müssen extra Formulare ausgefüllt werden.

LG
Uwe

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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
Denn Jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
– René Descartes

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Pflegekasse - Krankenkasse

naseweis ⌂ @, in meinem Paradies, Donnerstag, 28.02.2019, 11:22 (vor 1878 Tagen) @ UWE

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Da kann man nur wünschen und hoffen, dass es mit dem neuen
Pflegehilfsmittelverzeichnis leichter wird

Habe mich vertan, Sorry.

Den Antrag für den E-Rollstuhl habe ich bei der Krankenkasse gestellt, die den MDK eingeschaltet haben.

Nur die Pflegehilfsmittel wie Einlagen etc. (ich reiche Aldi-Rechnungen ein) laufen über die Pflegekasse, wenn man Pflegegrad hat.

- Aber auch die Wartungskosten des Treppenlifts laufen über die Pflegekasse, seit ich Pflegegrad haben.
- Ging früher bei der Krankenkasse formlos mit Rechnung, jetzt müssen extra Formulare ausgefüllt werden.

LG
Uwe

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