
Urteil: 24 Stundenpflege muss entsprechend bezahlt werden (Allgemeines)
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Ein Urteil mit Sprengkraft:
Eine Bulgarin kümmert sich über Monate um eine pflegebedürftige Seniorin – ohne Vergütung der Mehrstunden. Nun muss ihr Arbeitgeber ihr mehr als 38.700 Euro nachträglich zahlen.
Der ganze Artikel in der FAZ
https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/mindestlohn-24-stunden-pflege-muss-verguetet-werde...
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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)
Sisyphos hatte es auch nicht leicht