Widerspruch (Allgemeines)

kirstenna, Donnerstag, 27. Juli 2023, 21:59 (vor 499 Tagen)

Zu dem Alber Zug Gerät.

Solange Gesetze besagen, das gesellschaftliche Teilhabe darin besteht, frische Luft zu genießen im Umkreis von 400 m, hat man da keine Chance.

Es fehlen tatsächlich die gesetzlichen Grundlagen.

Ich stelle das mal hier rein.

Das, was ich krass finde, mache ich dick.

Vielleicht mag sich hierzu jemand äußern.

Der angebotene Elektrorollstuhl zum Vertragspreis mit Federung ist wohl ein unförmiger Schrott.

Unbeweglich aber unzerstörbar.

Der letzte Dreck vermutlich.

Obwohl ich wieder in den VDK eingetreten bin, rechne ich mir keine Chance aus, bei einer Klage.

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Widerspruchsbescheid
gemäß § 85 Sozialgerichtsgesetz


Dem Widerspruch wird nicht abgeholfen.

Die im Widerspruchsverfahren ggf. entstandenen notwendigen Aufwendungen werden nicht erstattet.

Entscheidungsgründe

Die Angelegenheit wurde eingehend geprüft mit dem Ergebnis, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann.

Aus den folgenden Gründen konnte die TK dem Anliegen leider nicht entsprechen.

Bei Hilfsmitteln, die nicht unmittelbar eine körperliche Funktion ersetzen, sondern die direkten oder indirekten Folgen einer Behinderung ausgleichen (mittelbarer Behinderungsausgleich), kann von medizinischer Rehabilitation aber nur dann die Rede sein, wenn der Zweck des Hilfsmitteleinsatzes der Befriedigung körperlicher Grundfunktionen und in diesem Sinne einem Grundbedürfnis (Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrung aufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums) dient.

Die Grundbedürfnisse "Fortbewegung" und "Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums" umfassen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Bewegungsmöglichkeit in der eigenen Wohnung und im umliegenden Nahbereich, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, um Alltagsgeschäfte (Einkaufen, die Erledigung von Post- und Bankgeschäften sowie den Besuch von Apotheken, Ärzten und Therapeuten) erledigen zu können.

Das Grundbedürfnis "Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums" hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 7. Mai 2020 (Aktenzeichen: B 3 KR 7/19 R) weiter konkretisiert und entschieden, dass die Erschließung des Nahbereichs nicht zu eng in Bezug auf die Art und Weise, wie sich Versicherte im Einzelfall den Nahbereich der Wohnung zumutbar und in angemessener Weise erschließen, gefasst werden darf. Hierbei sei insbesondere das gesetzliche Teilhabeziel, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen, zu beachten.

Dabei unberücksichtigt bleiben weiterhin

die individuellen und konkreten topographischen Gegebenheiten des Wohnumfeldes (bergige, hügelige Gegend sowie fehlende Barrierefreiheit von öffentlichen Wegen und Plätzen) sowie die konkrete und individuelle Wohnungsbeschaffenheit (Mehrgeschossigkeit, Wohnungsausstattung, enge Bauweise),

der Wunsch nach schnellerer Fortbewegung und über den Nahbereich hinaus (z. B. Fortbewegung in Kombination von Auto und Rollstuhl bzw. öffentliche Verkehrsmittel und Rollstuhl), auch wenn ein Aufsuchen weiter entfernter Orte zur Sicherstellung von Grundbedürfnissen (z. B. Aufsuchen von Ärzten, Kliniken, Apotheken und Therapeuten) und zur Erledigung von Alltagsgeschäften (das Einkaufen, die Erledigung von Behörden-, Post- und Bankgeschäften) erforderlich ist,

Freizeitaktivitäten, wie Wandern, Dauerlauf, spezielle sportliche Aktivitäten, Ausflüge mit dem Fahrrad, die nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zählen und deshalb ebenfalls nicht zu einem Anspruch eines Behinderten auf ein Hilfsmittel zulasten der GKV führen.

Ferner ist die Herstellung der Barrierefreiheit von Beförderungsmitteln im öffentlichen Personennahverkehr sowie öffentlicher und vieler ziviler Bauten, sowohl auf der Ebene des Bundes als auch in den Ländern, gesetzlich der Verantwortung der Eigentümer zugewiesen und damit der Zuständigkeit der GKV entzogen.

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Widerspruch

naseweis ⌂, in meinem Paradies, Donnerstag, 27. Juli 2023, 23:04 (vor 499 Tagen) @ kirstenna

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Das könnte doch ein Fall für Nathalies Stiftung sein.
Wenn die sogar einen Radfahrer unterstützen ....

Daumen gedrückt!

--
das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

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agno, Freitag, 28. Juli 2023, 11:34 (vor 499 Tagen) @ kirstenna

1. Teilhabe scheint durch. Wie schätzt der VDK-Anwalt deine Situation ein?
Ich würde wieder neu bohren.
Ich hätte noch mehrere Ideen.
Idee 1.
Wenn dein Physio der Meinung wäre, dass es für den Erhalt deines Zustandes notwendig wäre, jeden Tag mehrere Stunden in Bewegung zu sein, weil du sonst deine minimale Reststützmuskulatur verlierst und sonst in kürzester Zeit zum maximalen Pflegefall wirst?
Also ich habe vom Physio meines Vertrauens schon solche Äußerungen, zu anderen gut versorgte Patienten, gehört.

liebe Grüße agno

P.S.: Früher hatte ich einmal eine spezielle Strategie.
a. Nix unnötiges.
b. Nix kurzlebiges.
c. Testen, vergleichen, Erfahrungen von Betroffenen abgreifen....
d. Nie aufgeben! MS ist die Krankheit der 1000 Gesichter!

--
Weiß nicht, woher ich komm, weiß nicht, wie lang ich bleib, weiß nicht, wohin ich geh, mich wundert, dass ich glücklich bin ...

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kirstenna, Freitag, 28. Juli 2023, 14:22 (vor 499 Tagen) @ agno

Deine Prämissen könnte ich so auch für mich übernehmen.

Da scheint es sich ruhiger zu leben.

Am Besten ist es, nichts zu tun und nach dem Nichtstun auszuruhen.

Und sich anstrengen, wenn etwas wirklich Sinn macht und notwendig ist.

Widerspruch oder nicht?

kirstenna, Freitag, 28. Juli 2023, 14:18 (vor 499 Tagen) @ naseweis

Danke, das du mich an die Stiftungen erinnerst.

Ich gehe noch mal alles durch.

Haben wollte ich das Teil vor allem um mal wieder im Sanssouci Park spazieren zu fahren.

Der Kies ruiniert meinen Travelscoot.

Fahrradfahren ist dort verboten worden und die Leute sind derart neurotisch vor Ort, dass sie Radfahrer direkt anfallen und fünfstellige Beträge fordern.

Der Krankenkassen Rollstuhl ist für weitere Spazierfahrten nicht geeignet, wie für Schrägen, Steine, Bordsteinkanten etc.

Mit der schwerfälligen Krankenkassen Hitsche fahre ich nur um den Block und das geht ganz gut.

Für alles weitere würde ich mich umbringen damit.

Tja, bei der Frage Stiftung muss man dran denken, das im Falle einer Reparatur das auch ganz schnell zu Ende ist, wenn man es nicht selbst bezahlen kann.

Ich kann mir ja Zeit nehmen für eine Entscheidung.

Vielleicht kann man sich auch verabschieden von Sanssouci wie von der Ostsee, vom Mittelmeer und vom Atlantik und von anderen Dingen sowieso.

Was mich dennoch ein bisschen fuchst ist die Sache, das sich so einer da hinstellen kann und sagen kann: Teilhabe am Leben ist für uns frische Luft bei 400 m von der Wohnung entfernt.

Dachte nicht, das das rechtlich möglich ist.

Mit den Kassen wird es nur schwieriger, teurer und letztendlich enttäuschender.

Die haben vieles einfach verspielt.

Sie können es einfach nicht und sie brauchen viel Geld.

Sie wollen eben jetzt jedem einen "Elektrorollstuhl mit Federung" andrehen, wer weiß mit wem die einen Deal gemacht haben und wo Schrott jetzt weg muss.

Naja, ich war noch nie gut, mit Versicherern.

Ich entspanne mich und lass es einfach laufen.

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oder nicht?

naseweis ⌂, in meinem Paradies, Freitag, 28. Juli 2023, 14:32 (vor 499 Tagen) @ kirstenna

.


Tja, bei der Frage Stiftung muss man dran denken, das im Falle einer Reparatur das auch ganz schnell zu Ende ist, wenn man es nicht selbst bezahlen kann.

Ich könnt mir vorstellen, dass Stiftungen ggfs. auch mal eine Reparatur stiften, falls das nötig werden sollte.


Vielleicht kann man sich auch verabschieden von Sanssouci wie von der Ostsee, vom Mittelmeer und vom Atlantik und von anderen Dingen sowieso.

????
Willst du das wirklich?

[image]


Was mich dennoch ein bisschen fuchst ist die Sache, das sich so einer da hinstellen kann und sagen kann: Teilhabe am Leben ist für uns frische Luft bei 400 m von der Wohnung entfernt.

Ja, das ist grausam. :crying:

Bist du nicht noch am Arbeiten?
Brauchst du das Zuggerät etwa um zu deiner Arbeit zu kommen ??

-> Ich entspanne mich und lass es einfach laufen.

Das ist auf jeden Fall wichtig.
Kümmer dich um dich.


Gutes Wochenende.
Naseweis

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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

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