ePA - es geht schon los ... (Allgemeines)
Es geht schon los ...
https://www.heise.de/hintergrund/Wenn-der-Staat-die-Patientenakte-lesen-will-10248249.html
"Wenn der Staat die Patientenakte lesen will
Die E-Patientenakte ist im Gegensatz zur Gesundheitskarte nicht bei den Beschlagnahmeverboten im Gesetz aufgeführt. Kann der Staat auf die ePA zugreifen? (...)
Der frühere Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, warnt vor solchen Maßnahmen: "Die Möglichkeit eines polizeilichen Zugriffs auf die Daten von psychisch Kranken zwecks Schutzes vor Attentaten oder Amokläufen wäre ein gewaltiges Sicherheitsrisiko: (...)
Was für die eGK schwarz auf weiß im Gesetz steht, gilt nicht für die ePA. Die taucht in § 97 StPO nicht auf, und auch sonst gibt es gibt bis heute keine ausdrückliche Regelung im Gesetz für den Schutz der ePA vor dem Zugriff von Strafverfolgungsbehörden.
Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses für das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG) versuchte die Bundesärztekammer den § 97 StPO um die elektronische Patientenakte ergänzen zu lassen. Auch der damalige BfDI Ulrich Kelber befürwortete eine solch klarstellende Ergänzung des Gesetzestextes in seiner Stellungnahme (PDF). Der Vorschlag wurde jedoch nicht umgesetzt und der § 97 StPO blieb ohne ePA-Ergänzung."
Kontrovers diskutierte Lage ...
Gruß
Boggy
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Um unserer persönlichen und gesellschaftlichen Freiheit willen müssen wir immer wieder die Saat des kritischen Verstandes und des begründeten Zweifels säen.