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Ausnahmeregelung für Alte Hasen - 34f / § 34g GewO (Straßencafé)

naseweis ⌂, in meinem Paradies, (vor 3497 Tagen) @ Amy

In der Gewerbeordnung (die aber wahrscheinlich hier nicht anzuwenden ist) gibt es eine Ausnahmeregelung für "Alte Hasen":

Die „Alte-Hasen-Regelung“

. . . Von dieser grundsätzlichen Sachkunde-Regel gibt es Ausnahmen. So gibt es beispielsweise eine „Alte-Hasen-Regelung“.

Das bedeutet, dass Sie keine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen müssen, weil Ihre Sachkunde durch langjährige Praxis als erwiesen gilt.

Um als „Alter Hase“ zu gelten, müssen Sie seit dem 01.01.2006 ununterbrochen auf Grund einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und/oder Nr. 3 GewO tätig gewesen sein und diese Tätigkeit auch durch Vorlage der Prüfungsberichte nach § 16 Abs. 1 S. 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) für die Jahre 2006 bis einschließlich 2011 nachweisen können.

etc. etc. Gezeter da

Alles klar jetzt ?

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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

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