Formloser Antrag DRV - Thema erledigt (Allgemeines)

UWE, (vor 740 Tagen) @ UWE

Antwort DRV

zu Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass der Rentenversicherungsträger die Kosten für die Anschaffung eines Kfzs bei einem Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente nicht übernehmen kann. Kfz-Hilfe kann gewährt werden, wenn Sie behinderungsbedingt auf ein KfZ angewiesen sind um Ihre
Arbeitsstätte zu erreichen, d. h. es muss eine beschäftigungsverhältnis für eine mehr als ge-
ringfügige Tätigkeit vorhanden sein.
Ggf. wäre hierfür der Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig. Wir bitten
sich daher an diesen zu wenden.

War nicht anders zu erwarten, aber wie gesagt, ich kanns mir leisten. shades

So long
Uwe


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