E-Trike: Kostenübernahme durch Krankenkasse (Technik)
Hallo Jerry,
mein "Problem" ist, dass es mir noch zu gut geht.
Ich kann zwar kaum noch ohne 2 Walking-Stöcke außer Haus gehen, aber ich kann damit auch an schlechten Tagen mit Pause noch 500 m zurücklegen.
Auch kann ich noch mein ganz normales, nicht umgebautes Auto fahren.
Und ich habe eine liebe Frau, die zwar 3 Tage die Woche berufstätig ist, aber natürlich auch einkaufen geht.
In meinem Fall stimmt auch wirklich die vorgebrachte Begründung:
Ich brauche das E-Trike nicht, um die Behinderung auszugleichen und mir eine Mobilität außer Haus zu sichern (Teilnahme am gesellschaftlichen Leben usw.), sondern zur Vorbeugung und Verhinderung des Verlustes meiner Mobilität. Nicht die Gegenwart, sondern die Prophylaxe für die Zukunft ist das Argument.
§33 in SGB V sagt aus:
"Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen ..."
In meinem Fall geht es nicht um das Ausgleichen der Behinderung, sondern darum, einer drohenden Behinderung (= Verlust der Gehfähigkeit) vorzubeugen. Ein E-Trike ergänzt hierfür ideal z.B. die Physiotherapie.
Leider regelt Sozialgesetzbuch V tatsächlich nur die Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hatte ich blöderweise übersehen.
Viele Grüße
Michael