Rezept für KG@jerry (Allgemeines)

jerry @, Samstag, 19.08.2017, 10:33 (vor 2444 Tagen) @ kerstin

Guten Morgen!

Die Freundin hat bei ihrer Krankenkasse einen formlosen Antrag gestellt...
Etwa so:

Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf gemäß § 8a Heilmittel-Richtlinie

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meiner schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigung bei Multipler Sklerose besteht der Bedarf einer langfristigen Versorgung mit Heilmitteln.
Deshalb beantrage ich hiermit, die Schwere und Langfristigkeit meiner Erkrankung gemäß § 8a der Heilmittel-Richtlinie festzustellen sowie die erforderliche Heilmitteltherapie langfristig zu genehmigen.
Zugleich beantrage ich die Möglichkeit, pro Verordnung 20 Einheiten des Heilmittels zu erhalten

Beigefügt hatte sie eine Verordung / Rezept des Arztes mit der ICD-Diagnose G35.9 und die entsprechende Rechnung der KG-Praxis an die Kasse in Kopie - und in ihrem Antrag darauf verwiesen.

Leider hat sie die schriftliche Antwort der Kasse noch nicht vorliegen, aber telefonisch erfahren, der Bescheid würde so formuliert sein, dass ein Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf nicht nötig sei, da im Falle ihrer Erkrankung (G35.9 !!) die Verordnung von Heilmitteln sowieso langfristig und für den verordnenden Arzt extrabudgetär sei.


LG, jerry

P.S.: mehrere Amtsschimmel hör ich wiehern, und Knoten im Kopf happich jetzt auch :-P

P.P.S.: hab mir die Mühe gemacht, das oben mir von der Freundin Gesagte mal per Eigenrecherche im Web nachzuvollziehen. Lasst die Finger davon (>> Knoten im Kopf!!) Besonders bestürzend fand ich das hier:

Die Krankenkasse entscheidet über die Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs innerhalb von vier Wochen nach Antragseingang. Nach Ablauf dieser Frist ohne Rückmeldung der Krankenkasse gilt die Genehmigung als erteilt.
:lookaround:

Unterm Strich steht zu hoffen, dass die Kasse schriftlich antwortet. Sonst macht sich der verordnende Arzt ja doch ins Hemd... oder? Wie schön, dass in Deutschland alles so klar geregelt ist, wie z.B. auf dem Fahrstuhlschild...

Es ist verboten, Personen in Aufzügen zu befördern, in denen das Befördern von Personen verboten ist
Das nenn ich eine klare Angelegenheit, wenn ich mich nicht irre :-D rofl :wink: :rollita:

Tags:
Physiotherapie


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