kein Zusatznutzen von Fingolimod (Therapien)
P.S.: Inwieweit werden die Leitlinien diesen Erkenntnissen angepasst?
Darf man gespannt drauf sein...Interessant ist tatsächlich der Begriff 'Zusatznutzen' - wenn man von Patienten ausgeht, die keinen (Verzögerungs- o.ä.)Effekt von z.B. Glati... oder Betaferon haben, dann wäre ein wie auch immer gemessenes 'Ansprechen' auf Fingolimod ja kein zusätzlicher Nutzen, sondern F. würde 'nutzen', wenn man es als Zusatz zum Glatidingsda oder Betaferon verabreicht.
Die Begriffe Nutzen und Zusatznutzen sind vom IQWiG fest definiert.
"Rechtsverordnung, §2 Begriffsbestimmungen:
(3) Der Nutzen eines Arzneimittels im Sinne dieser Verordnung ist der patientenrelevante therapeutische Effekt insbesondere hinsichtlich der Verbesserung des Gesundheitszustands, der Verkürzung der Krankheitsdauer, der Verlängerung des Überlebens, der Verringerung von Nebenwirkungen oder einer Verbesserung der Lebensqualität.
(4) Der Zusatznutzen eines Arzneimittels im Sinne dieser Verordnung ist ein Nutzen im Sinne des Absatzes 3, der quantitativ oder qualitativ höher ist als der Nutzen, den die zweckmäßige Vergleichstherapie aufweist. "
Fingolimod (Gilenya) als Zusatz zu Betaferon oder Tysabri zu verabreichen , käme ja einem Mordversuch gleich.
Doro
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"Lerne zuhören, und du wirst auch von denjenigen Nutzen ziehen, die nur dummes Zeug reden." Platon