kein Zusatznutzen von Fingolimod (Therapien)
Hallo GG,
die Verwirrung entsteht, wenn man als Drogendesigner - tut mir leid, kein Wissenschaftler würde sowas brauchen - Begriffe wie 'Zusatznutzen' einführt und eigenwillig definiert, jedenfalls anders als zu erwarten wäre.
Mein Irrtum (der ich keinerlei persönliche Erfahrungen mit Immunmodulatoren etc habe) war, dass ich daraufhin von einer zusätzlichen Gabe von Fingolimod z.B. zum Betaferon ausging.
Gemeint war eine Gabe von F. an Patienten, die bereits eine andere Therapie ohne Erfolge absolviert hatten. 'Zusätzlich' also in der Zeitachse als zweites Medi nach Absetzen des ersten.
Und nun kommt's: Die Definition von 'Zusatznutzen' schließt Fälle ein, bei denen der Erfolg bzw Nutzen des ersten Medikamentes gleich null war, also z.B. der des Betainterferon.
Denn das Betainterferon gilt ja als anerkannte, kompetente und 'zweckmäßige' Therapie. Also beißt man sich therapiebefürworterseitig inzwischen auf die Lippen, so ein schlimmes Wort wie 'Non-Responder' für diejenigen eingeführt zu haben, bei denen kein Erfolg bzw. Nutzen der Therapie festgestellt werden konnte.
Und zählt einen etwaigen Nutzen der 'zusätzlichen' (also der an zweiter Stelle gegebenen) Therapie derjenigen der ersten hinzu. Null Nutzen des Betainterferon plus Erfolg des Fingolimod würde also als (0 plus 1 = 1)Zusatznutzen deklariert werden.
Verstanden? Braucht wie gesagt Knoten im Kopf dafür, siehe mein obiges Chirurgenbeispiel. Der erste Chirurg hatte ja durchaus das Richtige im Kopf und suchte immerhin den entzündeten Wurmfortsatz. Leider war er ein Non-Finder.
Der zweite war erfolgreicher und brachte dem lebensbedrohten Patienten den entscheidenden 'Zusatznutzen'.
LG, jerry